Häufige Fragen

Kosten

Zum gegenseitigen Kennenlernen bei Einzelgesprächen biete ich Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch an. Hier können wir Ihr Anliegen und eventuell ein erstes Ziel herausarbeiten und den Beratungs- oder Therapieverlauf besprechen. Dies benötigt erfahrungsgemäß ca. 90 Minuten. Für dieses Erstgespräch berechne ich ein ermäßigtes Honorar von 100,00 €. 

Alle zukünftigen Stunden berechne ich mit 100,00 € / 60 Minuten. Wenn der Beratungsprozess länger dauern sollte, wird im 1/4 Std.-Takt abgerechnet. (1/4 Std. = 22 €)

Honorar für eine Paarberatung                       150,00 € / 90 – 110 Minuten.

Honorar für eine Access Bar Behandlung        90,00 € / ca. 90 Minuten inkl. Vorgespräch

Honorar für wingwave Coaching                      Sprechen Sie mich diesbezüglich bitte persönlich an.

Die Beträge entrichten Sie bitte in bar am Ende der Stunde.

Terminvereinbarungen

Da die Termine persönlich für Sie reserviert sind, habe ich bei einer kurzfristigen Absage keine Möglichkeit, diesen Termin neu zu vergeben. Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, benachrichtigen Sie mich bitte spätestens 48 Stunden vorher per Telefon, whatsapp oder per Mail.

Zu spät oder nicht abgesagte Termine (inkl. Erstgespräch) stelle ich mit einer Stunde (90,00 €) in Rechnung.

Kostenerstattung für Einzeltherapie

Die Abrechnung über Privatkassen und Beihilfe ist möglich. Bitte sprechen Sie Ihre Kasse diesbezüglich an. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten leider nicht mehr.

Sie dürfen aber auch dann zu mir kommen, wenn Ihr Arzt Ihnen eine Therapie (i.d.R. 25 Stunden) verordnet hat und die Kasse nicht zahlt. Denn wenn Sie selbst zahlen, haben Sie mehr Commitment und Interesse am Erfolg der Therapie. Wenn die Kasse alles zahlt, ist die Versuchung größer, manche Therapiesitzung in ein Plauderstündchen zu verwandeln. 😉

Ihre Vorteile als Selbstzahler/in:

  • Sie haben keine langen Wartezeiten.
  • Sie selbst bestimmen die Dauer und die Frequenz der Beratung / Therapie mit – nach Aufklärung und Empfehlungsaussprache.
  • Sie haben auch dann eine Beratungs- /Therapiemöglichkeit, wenn Sie als Kassenpatient/in nach beendeter oder abgebrochener Therapie der zweijährigen Sperrfrist unterliegen.
  • Weder Ihre Krankenkasse noch sonst irgendeine Stelle oder Person erfährt von Ihrem Anliegen.

Bitte folgende Information beachten:

Für das Erstgespräch ist es erforderlich, dass Sie Ihre Adresse sowie eine Telefonnummer und/oder e-mail-Adresse angeben.